Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldungen richten Sie bitte an die Leitung des LWL-Fort- und Weiterbildungszentrums bzw. an die in der Ausschreibung genannte Person. Mitarbeiter/innen der LWL-Kliniken Lippstadt und Warstein fügen dieser Anmeldung einen von der Abteilungsleitung genehmigten Fortbildungsantrag bei.
Bis wann muss ich mich anmelden?
Der Anmeldeschluss ist in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder in der Ausschreibung angegeben. Fragen Sie nach, wenn die Anmeldefrist schon überschritten ist. Mitarbeiter/innen der LWL-Kliniken sollten die Frist aber einhalten, damit das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß ablaufen kann.
Wann und wie bezahle ich als Selbstzahler/Institution?
Die Beitragsgebühr wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Förderungsmöglichkeiten, wie Bildungsschecks und Bildungsprämien, werden akzeptiert. Es gelten dann die jeweiligen Bestimmungen.
An- und Abmeldung
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Veranstaltungen an. Sie können sich über unsere Seite Anmeldung online anmelden oder dort das Anmeldeformular downloaden.
Beachten Sie bei Abmeldung von einer Veranstaltung unsere AGB.
Förderungsmöglichkeiten
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten, die wir in der Regel akzeptieren. Informationen dazu finden Sie u.a. unter den folgenden Links:
-
www.bildungsscheck.nrw.de
Teilnehmer/innen aus anderen Bundesländern informieren sich bitte bei der lokalen Wirtschaftsförderung.
- www.bildungspraemie.info
Parken
Parkplätze befinden sich vor dem Gelände der LWL-Klinik Warstein. Das LWL-Fort- und Weiterbildungszentrum ist von den Parkplätzen aus in ca. 2 bis 3 Gehminuten zu erreichen.
Übernachtungsmöglichkeiten
Links zu den Gästeverzeichnissen:
Zertifizierung
- Ausgewiesen werden Fortbildungspunkte gemäß Selbstverpflichtung und Fortbildungsverpflichtung i.S. der Fobi-Pflicht des am 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG).
- Den beruflich Pflegenden, die sich registrieren lassen, dienen die Fortbildungsnachweise des Fort- und Weiterbildungszentrums als Qualifizierungsnachweis für die unabhängige Registrierungsstelle.
- Fortbildungspflicht der Ergotherapeutinnen und -therapeuten § 124 SGB V.
- CME-Punkte: Für ärztliche bzw. psychotherapeutische Veranstaltungen wird in der Regel die Zertifizierung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe bzw. bei der Psychotherapeutenkammer NRW beantragt.