Oft gestellte Fragen zur Anmeldung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt online über unsere Homepage oder alternativ per E-Mail. Der Anmeldeschluss ist in der Regel drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Fragen Sie aber gerne nach, wenn die Anmeldefrist schon überschritten ist. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl bei den meisten Veranstaltungen begrenzt ist.
2. Anmeldebestätigung
Nach der Anmeldung erfolgt eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Mit der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung verbindlich.
3. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren sind auf der Homepage einzusehen. Die Teilnahmegebühr wird mit Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Bitte begleichen Sie den Betrag erst nach Rechnungserhalt.
4. Rücktritt
Eine Stornierung der Anmeldung hat schriftlich per Mail zu erfolgen. Die Anmeldung kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden, danach werden 25% der Teilnahmegebühr berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Eine Rückerstattung erfolgt ebenfalls nicht bei Nichterscheinen, Krankheit, vorzeitiger Abreise, etc. Die Anmeldung ist jedoch jederzeit auf eine andere Person übertragbar.
5. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns eine Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor und informieren bei unvorhersehbaren Ereignissen unverzüglich.
Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
6. Evaluation der Veranstaltungen
Im Interesse einer Qualitätsentwicklung werden die Veranstaltungen u. a. per Fragebogen evaluiert.
7. Zertifizierungen
Je nach Veranstaltungsart werden Fortbildungspunkte bei den entsprechenden Organisationen beantragt. Die Punktwerte werden gemäß Selbstverpflichtung und Fortbildungsverpflichtung i.S. der Fortbildungspflicht des am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungs gesetzes (GMG) ausgewiesen.
• Den beruflich Pflegenden, die sich registrieren lassen, dienen die Fortbildungsnachweise des Fort- und Weiterbildungszentrums als Qualifikationsnachweis für die unabhängige
Registrierungsstelle.
• Fortbildungspflicht der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten § 124 SGB V.
• CME-Punkte: Die Zertifizierung wird bei der Ärztekammer Westfalen- Lippe bzw. bei der Psychotherapeutenkammer NRW beantragt.
Die ausgewiesenen Punkte werden sowohl gegenseitig als auch von anderen Heilberufskammern anerkannt.
8. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände und für die Inhalte der von den einzelnen Referent:innen gehaltenen Vorträge oder Workshops sowie für die entsprechenden Vortragsunterlagen und deren korrekte oder vollständige Veröffentlichung. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist dann ausgeschlossen, wenn die Durchführung einer Veranstaltung oder Teile davon durch unvorhergesehene und außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegende, z. B. politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder durch höhere Gewalt unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird.
9. Datenschutzinformationen
Für die Durchführung von Veranstaltungen werden Teilnehmerdaten durch den Veranstalter verarbeitet. Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung der Daten geschieht gemäß § 28 Abs. 1 BDSG ausschließlich für die Zwecke der Teilnehmerregistrierung und Veranstaltungsdurchführung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
10. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Ver trages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldungen richten Sie bitte an die Leitung des LWL-Fort- und Weiterbildungszentrums bzw. an die in der Ausschreibung genannte Person. Mitarbeiter/innen der LWL-Kliniken Lippstadt und Warstein fügen dieser Anmeldung einen von der Abteilungsleitung genehmigten Fortbildungsantrag bei.
Bis wann muss ich mich anmelden?
Der Anmeldeschluss ist in der Regel drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder in der Ausschreibung angegeben. Fragen Sie nach, wenn die Anmeldefrist schon überschritten ist. Mitarbeiter:innen der LWL-Kliniken sollten die Frist aber einhalten, damit das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß ablaufen kann.
Wann und wie bezahle ich als Selbstzahler/Institution?
Die Beitragsgebühr wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zahlen Sie bitte immer erst nach Rechnungserhalt.
Kann ich zurücktreten?
Wenn Sie verhindert sind, melden Sie sich so bald wie möglich, damit der Platz noch besetzt werden kann.
Bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornierungskosten an. Danach werden 25 % der Teilnahmegebühr fällig.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen müssen wir die volle Gebühr in Rechnung stellen.
Werden die Veranstaltungen evaluiert?
Im Interesse einer Qualitätsentwicklung werden die Veranstaltungen u.a. per Fragebogen evaluiert.
An- und Abmeldung
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Veranstaltungen an. Hier können Sie sich per Mail anmelden.
Beachten Sie bei Abmeldung von einer Veranstaltung unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Parken
Kostenfreie Parkplätze befinden sich vor dem Gelände der LWL-Klinik Warstein. Das LWL-Fort- und Weiterbildungszentrum ist von den Parkplätzen aus in ca. 2 bis 3 Gehminuten zu erreichen.
Übernachtungsmöglichkeiten und Links zu den Gästeverzeichnissen:
Zertifizierung
Ausgewiesen werden Fortbildungspunkte gemäß Selbstverpflichtung und Fortbildungsverpflichtung i.S. der Fobi-Pflicht des am 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG).
Den beruflich Pflegenden, die sich registrieren lassen, dienen die Fortbildungsnachweise des Fort- und Weiterbildungszentrums als Qualifizierungsnachweis für die unabhängige Registrierungsstelle.
Fortbildungspflicht der Ergotherapeutinnen und -therapeuten § 124 SGB V.
CME-Punkte: Für ärztliche bzw. psychotherapeutische Veranstaltungen wird in der Regel die Zertifizierung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe bzw. bei der Psychotherapeutenkammer NRW beantragt. Punkte werden ausgewiesen, ggfs. fragen Sie einfach konkret nach.